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Claus Michael Sattler

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TaC - Terms and Conditions

Preamble​​

In order to make the German text easier to read, we usually limit ourselves to male designations in the course of the text. We expressly emphasize that all people – regardless of gender, nationality, ethnic and social background, religion / belief, with and without physical and / or mental disabilities, age and sexual orientation – are equally welcome.

§1 General principles / Scope

1.1

These general terms and conditions apply exclusively to all legal transactions between the client and the contractor – hereinafter only the term contractor is used. The version valid at the time the contract is concluded is decisive.

1.2

These general terms and conditions also apply to all future contractual relationships, even if they are not expressly referred to in additional contracts.

1.3

Conflicting general terms and conditions of the client are invalid unless they are expressly recognized in writing by the contractor.

1.4

In the event that individual provisions of these General Terms and Conditions should be and / or become invalid, this does not affect the validity of the remaining provisions and the contracts concluded on their basis. The ineffective provision is to be replaced by an effective provision that comes closest in meaning and economic purpose.

§2 Scope of the consulting contract / Representation

2.1

The scope of a specific consulting assignment is contractually agreed on a case-by-case basis.

2.2

The contractor is entitled to have the tasks incumbent on him performed in whole or in part by third parties. The third party is paid exclusively by the contractor himself. There is no direct contractual relationship whatsoever between the third party and the customer.

2.3

The client undertakes not to enter into any business relationship of any kind with persons or companies that the contractor uses to fulfill its contractual obligations during or for a period of three years after the end of this contractual relationship. In particular, the client will not commission these persons and companies with such or similar consulting services that the contractor also offers.

§3 Client's obligation to provide information / Declaration of Completeness

3.1

The client shall ensure that the organizational framework conditions at his place of business allow work to be carried out as undisturbed as possible and conducive to the rapid progress of the consulting process.

3.2

The client will also comprehensively inform the contractor about previous and/or ongoing consultations – also in other specialist areas.

3.3

The client ensures that the contractor is provided with all the documents necessary for the fulfillment and execution of the consulting order in a timely manner, even without his special request, and that he is informed of all processes and circumstances that are important for the execution of the consulting order. This also applies to all documents, processes and circumstances that only become known during the consultant’s activity.

3.4

The customer shall ensure that his employees and the employee representatives (works council) provided for by law and set up if necessary are informed by the contractor before the work begins.

§4 Securing Independence

4.1

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§5 Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2

Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3

Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

§6 Schutz des geistigen Eigentums

6.1

Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz.

§7 Gewährleistung

7.1

Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2

Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

§8 Haftung / Schadenersatz

8.1

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.5

Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Betriebshaftpflicht- und Vermögenshaftpflichtversicherung mit einer Schadenssumme von jeweils drei Millionen Euro (3.000.000 Euro) abzuschließen.

§9 Geheimhaltung / Datenschutz

9.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2

Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden / Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3

Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne der DSGVO (DatenSchutzGrundVerOrdnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

§10 Honorar

10.1

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend zur Monatsmitte und zum Monatsende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2

Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

§11 Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

§12 Dauer des Vertrages

12.1

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

§13 Mediation

13.1

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste der Industrie- und Handelskammern (IHK) beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

13.2

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland..

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberatern, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

§14 Schlussbestimmungen

14.1

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerforderniss. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3

Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

§15 Severability Clause

Should individual provisions of these General Terms and Conditions be ineffective or unenforceable or become ineffective or unenforceable after conclusion of the contract, the validity of the rest of the General Terms and Conditions shall remain unaffected. The invalid or unenforceable provision shall be replaced by a valid and enforceable provision whose effects come closest to the economic objective pursued by the contracting parties with the invalid or unenforceable provision. The above provisions apply accordingly in the event that these GTC prove to be incomplete.

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Formal / Legal

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(Master Craftsman / Business Economist)

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China-Consulting-Partner

Diploma in Economics and Sinology
Renate Sattler
HKUST-Kellogg-EMBA (Hong Kong University of Science and Technology)

In order to facilitate the flow of reading, we generally restrict ourselves to male designations in the course of the text. We expressly emphasize that all people – regardless of gender, nationality, ethnic and social origin, religion/belief, limitations, age and sexual orientation – are equally welcome here.